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   OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20   

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OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20 (https://dejure.org/2020,6521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2020 - 11 W 4/20 (https://dejure.org/2020,6521)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2020 - 11 W 4/20 (https://dejure.org/2020,6521)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Ob der beauftragte Sachverständige in der Tat parteilich ist, ob er sich unvoreingenommen fühlt und ob das Gericht insoweit Zweifel hegt, spielt in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Rolle (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, Rn. 5; Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, juris).

    b) Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet allerdings nach der ständigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft; Mängeln der genannten Art sehen sich beide Seiten in gleicher Weise ausgesetzt und das Prozessrecht gibt mit den §§ 411 und 412 ZPO sowohl dem Gericht als auch den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, um solche Fehler zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die spätere gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rn. 14, juris; Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rn. 9 f., juris; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rn. 4, juris; Senat, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 W 47/13 Rn. 6).

    Die Beschwerdeentscheidung hat - anders als ein erstinstanzlicher Beschluss nach § 406 Abs. 4 ZPO - einen Ausspruch hinsichtlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu enthalten (vgl. Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, m.w.N. juris).

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    c) Nach alledem kann dahinstehen, ob - wie die Beklagte geltend macht - die Anbringung des Befangenheitsgesuchs zudem deshalb verspätet erfolgte, weil sie nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 406 Abs. 2 S. 1 ZPO erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, juris).

    b) Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet allerdings nach der ständigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft; Mängeln der genannten Art sehen sich beide Seiten in gleicher Weise ausgesetzt und das Prozessrecht gibt mit den §§ 411 und 412 ZPO sowohl dem Gericht als auch den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, um solche Fehler zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die spätere gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rn. 14, juris; Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rn. 9 f., juris; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rn. 4, juris; Senat, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 W 47/13 Rn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen verbalaggressiver

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    a) Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt nach der ganz überwiegenden Meinung in der Kommentarliteratur und der allgemeinen obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 21 U 69/14 -, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008 - 5 W 58/08; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 406 Rn. 12; BeckOK ZPO/Scheuch, 35. Ed. 1.1.2020, ZPO § 406 Rn. 29;Musielak/Voit/Huber, 16. Aufl. 2019, ZPO § 406 Rn. 16; Pauge, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018, § 406 ZPO Rn. 2; a.A. MüKoZPO/Zimmermann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 406 Rn. 7).

    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf rund ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10, Rn. zitiert nach juris).

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr. BGH, Beschl. v. 06.06.2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 10, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; Beschl. v. 10.01.2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr. BGH, Beschl. v. 06.06.2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 10, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; Beschl. v. 10.01.2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Ob der beauftragte Sachverständige in der Tat parteilich ist, ob er sich unvoreingenommen fühlt und ob das Gericht insoweit Zweifel hegt, spielt in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Rolle (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, Rn. 5; Senat, Beschl. vom 18.11.2013 - 11 W 47/13 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    b) Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet allerdings nach der ständigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft; Mängeln der genannten Art sehen sich beide Seiten in gleicher Weise ausgesetzt und das Prozessrecht gibt mit den §§ 411 und 412 ZPO sowohl dem Gericht als auch den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, um solche Fehler zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die spätere gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rn. 14, juris; Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rn. 9 f., juris; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rn. 4, juris; Senat, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 W 47/13 Rn. 6).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf rund ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10, Rn. zitiert nach juris).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (st. Rspr. BGH, Beschl. v. 06.06.2019 - III ZB 98/18 -, Rn. 10, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851 Rn. 10; Beschl. v. 10.01.2017 - VI ZB 31/16, NJW-RR 2017, 569 Rn. 8; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20
    b) Der auf eine Auseinandersetzung mit dem sachlichen Inhalt einer schriftlichen Darlegung des Sachverständigen gestützte Vorwurf fehlerhafter Gutachtenserstattung infolge mangelnder Sorgfalt, unzureichender Sachkunde oder sonstiger Unzulänglichkeiten begründet allerdings nach der ständigen höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, im Allgemeinen nicht die Besorgnis der Befangenheit, weil diese Rüge lediglich die Qualität des Gutachtens und nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betrifft; Mängeln der genannten Art sehen sich beide Seiten in gleicher Weise ausgesetzt und das Prozessrecht gibt mit den §§ 411 und 412 ZPO sowohl dem Gericht als auch den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, um solche Fehler zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die spätere gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. insb. BGH, Beschl. v. 15.03.2005 - VI ZB 74/04, Rn. 14, juris; Beschl. v. 05.11.2002 - X ZR 178/01, Rn. 9 f., juris; Beschl. v. 27.09.2011 - X ZR 142/08, LS und Rn. 4, juris; Senat, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 W 47/13 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

  • OLG Köln, 21.12.2008 - 5 W 58/08

    Kein Ablehnungsrecht mehr nach Weiterverhandeln

  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12

    Befangenheit: Verlust des Rechts der Ablehnung des Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 10 W 109/93

    Sachliches Verhandeln einer Partei; Kenntnis des Ablehnungsgrundes; Gutachten

  • LG Cottbus, 20.09.2019 - 11 O 122/10

    Ablehnung gerichtlicher Sachverständigen wegen fachlicher Mängel der Begutachtung

  • OLG Karlsruhe, 12.10.1957 - 7 W 88/57
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